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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26.08.2026

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Leistungen
  4. Leistungs- und Liefertermine
  5. Abnahme und Übergabe
  6. Gewährleistung
  7. Preise
  8. Zahlungsbedingungen
  9. Stornierung/Kündigung
  10. Haftung
  11. Urheberrechte
  12. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
  13. Textform
  14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als "AGB" bezeichnet) gelten für alle Verträge zwischen KOCHSYNDIKAT® (nachfolgend "KOCHSYNDIKAT"), Brühler Str. 84, 50968 Köln und seinen Kunden über die von KOCHSYNDIKAT angebotenen Leistungen. Darunter fallen insbesondere auch alle Verträge über die Leistungen, die KOCHSYNDIKAT über seine unter http://www.kochsyndikat.de abzurufende Internetseite, in seinen Produktkatalogen sowie Newslettern und anderen Werbematerialien anbietet.

1.2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.3. Abweichende, zusätzliche oder diesen AGB widersprechende AGB des Kunden akzeptiert KOCHSYNDIKAT nicht, so dass diese nicht in den Vertrag einbezogen werden. Dies gilt nicht, wenn KOCHSYNDIKAT der Einbeziehung der AGB des Kunden ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

2.1. Alle Angebote von KOCHSYNDIKAT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere für alle Angaben auf der KOCHSYNDIKAT Webseite sowie in per E-Mail, Fax oder Post versendeten Angeboten, in Newslettern, Werbeanzeigen und telefonisch erteilten Angaben.

2.2. Bestellungen oder Aufträge des Kunden kann KOCHSYNDIKAT innerhalb von zehn Werktagen ausdrücklich oder durch Leistungserbringung annehmen.

2.3. Ein Vertragsschluss mit KOCHSYNDIKAT über die von dieser angebotenen Catering-Leistungen kommt zustande, wenn KOCHSYNDIKAT das Angebot des Kunden entweder in einer via Post, E-Mail oder Fax versendeten Auftragsbestätigung annimmt oder die bestellten Leistungen tatsächlich erbringt. Anfragen über das Anfrageformular bzw. den Konfigurator auf der Website gelten als Angebot des Kunden im Sinne dieser Ziffer.

3. Leistungen

3.1. Catering: Die vom Kunden bestellten Produkte werden von KOCHSYNDIKAT nach den Wünschen des Kunden für die Ausführung der Bestellung angefertigt, sofern es sich nicht um lagerfähige, vorab verpackte oder abgefüllte Produkte von Drittanbietern wie insbesondere Getränke oder Süßwaren handelt.

3.2. Die für die Anfertigung der Produkte benötigten Zutaten werden von KOCHSYNDIKAT eigens für die jeweilige Bestellung beschafft, sofern sie nicht vorrätig sind.

4. Leistungs- und Liefertermine

4.1. Von KOCHSYNDIKAT in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

4.2. KOCHSYNDIKAT kann – unbeschadet ihrer Ansprüche aufgrund des Verzuges des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen KOCHSYNDIKAT gegenüber nicht nachkommt.

4.3. KOCHSYNDIKAT haftet nicht für Unmöglichkeit einer Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Zutaten-Beschaffung, Schwierigkeiten bei der Beschaffung notwendiger behördlicher Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, verkehrsbedingte Lieferschwierigkeiten oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die KOCHSYNDIKAT nicht zu vertreten hat.

4.4. Sofern Ereignisse im Sinne von Ziffer 4.3 dieser AGB die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist KOCHSYNDIKAT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber KOCHSYNDIKAT vom Vertrag zurücktreten.

5. Abnahme und Übergabe

5.1. Die Übergabe vorgefertigter Waren von KOCHSYNDIKAT, wie Getränke und Lebensmittel von Drittanbietern, erfolgt ebenso wie die Abnahme von für den Kunden angefertigten Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Gewährleistung

6.1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

6.2. Angaben von KOCHSYNDIKAT zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Anordnung von Speisen usw.) sowie Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

6.3. Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit diese seitens KOCHSYNDIKAT im Rahmen der Auftragserteilung nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bestätigt wurden.

6.4. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn KOCHSYNDIKAT nicht unverzüglich nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht.

6.5. Der Kunde verpflichtet sich, soweit dies im Rahmen einer weiteren planmäßigen Durchführung der Veranstaltung möglich und zumutbar ist, eine Probe der mangelhaften Ware aufzubewahren und KOCHSYNDIKAT unverzüglich zwecks Prüfung der Mangelfreiheit zu überlassen.

7. Preise

7.1. Bei sämtlichen von KOCHSYNDIKAT genannten Preisen bzw. Preisangaben handelt es sich stets, auch soweit eine ausdrückliche Währungsangabe fehlt, um Euro, soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sämtliche Preise bzw. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

7.2. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

7.3. Die in Angeboten gemachten Preise und Preisangaben gelten grundsätzlich nur bei einer vollständigen Beauftragung des angebotenen Leistungsumfangs durch den Kunden. Insbesondere führen Reduzierungen oder Aufstockungen der Personenzahlen oder Leistungen zu einer Veränderung des Gesamtpreises.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. KOCHSYNDIKAT behält sich vor, eine vom Kunden im Vertragsangebot ausgewählte Zahlungsmethode abzulehnen. Mit Ausnahme des Zahlungsmodells auf Rechnung wird die Vergütung von KOCHSYNDIKAT mit Vertragsschluss fällig, d. h. dass der Kunde zur Vorausleistung der Vergütung verpflichtet ist.

8.2. KOCHSYNDIKAT bietet dem Kunden bei telefonischen, per E-Mail, Fax oder Post abgegebenen Bestellungen sowie bei über das Anfrageformular bzw. den Konfigurator gestellten Anfragen grundsätzlich folgende Zahlungsarten an: Zahlung per PayPal, Zahlung per Überweisung als Vorkasse oder Barzahlung bei Lieferung. Welche Zahlungsart im Einzelfall vereinbart ist, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

8.3. Bei der Zahlungsart Überweisung als Vorkasse wird die Vergütung von KOCHSYNDIKAT mit Vertragsschluss fällig, d. h. dass der Kunde zur Vorausleistung der Vergütung verpflichtet ist und ein Zahlungseingang bis zu drei Werktagen vor dem geplanten Liefertermin zu erfolgen hat.

8.4. Bei der Zahlungsart PayPal wird der Kunde im Rahmen der Bestellung zur Zahlungsabwicklung zu PayPal weitergeleitet; die Vergütung wird mit erfolgreichem Abschluss dieses Zahlungsvorgangs fällig.

8.5. Bei der Zahlungsart Barzahlung bei Lieferung zahlt der Kunde den vereinbarten Gesamtbetrag in bar an die anliefernde Person bei Übergabe der bestellten Waren.

8.6. Im Falle der Vereinbarung eines Kaufs auf Rechnung wird die Zahlung innerhalb von zehn Werktagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung beim Kunden fällig.

8.7. KOCHSYNDIKAT ist bei allen vereinbarten Zahlungsmethoden berechtigt, nach eigenem Ermessen, vor der Auslieferung der Waren und Leistungen ihre vereinbarte Entgeltforderung ganz oder teilweise unter angemessener Fristsetzung als Vorkasse einzufordern.

8.8. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Zahlung der Vorkasse nicht fristgerecht nach, gilt die Bestellung als storniert.

9. Stornierung/Kündigung

9.1. Der Kunde kann eine Bestellung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin kostenlos ändern oder stornieren.

9.2. Storniert der Kunde später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin, ist KOCHSYNDIKAT berechtigt, die vereinbarte Vergütung vollständig in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass KOCHSYNDIKAT ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist, oder die Stornierung durch einen seitens KOCHSYNDIKAT zu vertretenden wichtigen Grund veranlasst wurde.

10. Haftung

10.1. KOCHSYNDIKAT haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

10.2. In sonstigen Fällen haftet KOCHSYNDIKAT – soweit in Ziffer 10.4 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung von KOCHSYNDIKAT vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 10.4 dieser AGB ausgeschlossen.

10.3. Soweit KOCHSYNDIKAT gemäß Ziffer 10.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die KOCHSYNDIKAT bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

10.4. Die Haftung von KOCHSYNDIKAT für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

11. Urheberrechte

11.1. KOCHSYNDIKAT hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf der KOCHSYNDIKAT Webseite, in ihren Newslettern und Werbeanzeigen sowie in ihren Bestellunterlagen und Angeboten veröffentlicht werden, Urheber- und/oder Nutzungsrechte.

11.2. Eine Verwendung der unter Ziffer 11.1 dieser AGB bezeichneten Bilder, Filme und Texte ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von KOCHSYNDIKAT ausgeschlossen.

11.3. Sämtliche von KOCHSYNDIKAT an den Kunden herausgegebenen Konzepte, Beschreibungen und Unterlagen für Veranstaltungen des Kunden (nachfolgend als "Veranstaltungsunterlagen" bezeichnet) verbleiben im Eigentum von KOCHSYNDIKAT und unterstehen deren alleinigen gewerblichen Schutzrechten. Ein Nutzungsrecht steht dem Kunden an diesen Veranstaltungsunterlagen nicht zu, es sei denn dieses Nutzungsrecht wurde ausdrücklich schriftlich oder durch Durchführung der jeweiligen Veranstaltung (begrenzt auf die im Rahmen der vereinbarungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung erforderliche Nutzung) vereinbart.

11.4. Eine Nutzung der Veranstaltungsunterlagen über die jeweilige Veranstaltung hinaus ist untersagt. Dies gilt insbesondere auch für eine Vervielfältigung, Verbreitung, Überarbeitung und Weitergabe der Veranstaltungsunterlagen an Dritte, soweit dies nicht zur vereinbarungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.

12. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

12.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen KOCHSYNDIKAT berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

12.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen KOCHSYNDIKAT an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von KOCHSYNDIKAT möglich.

13. Textform

13.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen KOCHSYNDIKAT und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

13.2. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von KOCHSYNDIKAT nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.

14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit im Geltungsbereich dieser AGB geschlossenen Verträgen ist Köln.

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